Quadversicherung

Einstufung bei der Straßenzulassung als Quad / ATV / LOF

Grundlage für die Einstufung der Quads bildet die Richtlinie 92/61/EWG, die neben dreirädrigen Kfz bis 45 km/h auch vierrädrige Leicht-Kfz (max. 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³) und vierrädrige Kfz (mehr als 45 km/h und mehr als 50 cm³) erfasst. Allerdings beschränkt die Richtlinie die Vierradkraftfahrzeuge auf eine Leistung von maximal 15 kW bei einem maximalen Leergewicht von 400 kg. Fahrzeuge mit höheren Leistungen sind von der Richtlinie 92/61/EWG nicht mehr erfasst. Sie können daher nur noch als Pkw oder als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden. Allerdings scheitert die Zulassung als Pkw oft am nicht erreichbaren Geräuschgrenzwert von 74 dB.

Was kostet die Quadversicherung?

Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt: Hersteller - kW - Höchstgeschwindigkeit - Hubraum - Leergewicht - Erstzulassung - Zulassung auf den neuen Halter - Wie fangen die Kennzeichen im Ort an (z.B. B für Berlin)? Postleitzahl des Halters - Jahreslaufleistung - Wo steht das Fahrzeug über Nacht? Wird das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt?

Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie (z.B. Haftpflicht und Teilkasko etc)? Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie in der Vollkasko und/oder in der Teilkasko (z.B. € 0, € 150, € 300, € 500)? Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren (z.B. Lebens-/Ehepartner, Kinder etc.)? Bitte teilen Sie uns die genauen Geburtsdaten der Fahrer mit. Wünschen Sie ein Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen? Teilen Sie uns bitte bei einem Saisonkennzeichen den gewünschten Zeitraum mit (z.B. 3-10).

Haben Sie "freie" Schadenfreiheitsklassen z.B. von einem abgemeldeten Fahrzeug? Bitte teilen Sie uns zur Berechnung die Schadenfreiheitsklassen (keine Prozente) mit. Die Prozente helfen uns bei einer Berechnung leider nicht, da bei einem Fahrzeug- und/oder Versichererwechsel die Jahre übertragen werden und nicht die Prozente.

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