Grundlage für die Einstufung der Quads bildet die Richtlinie 92/61/EWG, die neben dreirädrigen Kfz bis 45 km/h auch vierrädrige Leicht-Kfz (max. 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³) und vierrädrige Kfz (mehr als 45 km/h und mehr als 50 cm³) erfasst. Allerdings beschränkt die Richtlinie die Vierradkraftfahrzeuge auf eine Leistung von maximal 15 kW bei einem maximalen Leergewicht von 400 kg. Fahrzeuge mit höheren Leistungen sind von der Richtlinie 92/61/EWG nicht mehr erfasst. Sie können daher nur noch als Pkw oder als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden. Allerdings scheitert die Zulassung als Pkw oft am nicht erreichbaren Geräuschgrenzwert von 74 dB.
Für die Berechnung werden folgende Daten benötigt: Hersteller - kW - Höchstgeschwindigkeit - Hubraum - Leergewicht - Erstzulassung - Zulassung auf den neuen Halter - Wie fangen die Kennzeichen im Ort an (z.B. B für Berlin)? Postleitzahl des Halters - Jahreslaufleistung - Wo steht das Fahrzeug über Nacht? Wird das Fahrzeug ausschließlich privat genutzt?
Welchen Versicherungsschutz wünschen Sie (z.B. Haftpflicht und Teilkasko etc)? Welche Selbstbeteiligung wünschen Sie in der Vollkasko und/oder in der Teilkasko (z.B. € 0, € 150, € 300, € 500)? Wer darf alles mit dem Fahrzeug fahren (z.B. Lebens-/Ehepartner, Kinder etc.)? Bitte teilen Sie uns die genauen Geburtsdaten der Fahrer mit. Wünschen Sie ein Ganzjahres- oder Saisonkennzeichen? Teilen Sie uns bitte bei einem Saisonkennzeichen den gewünschten Zeitraum mit (z.B. 3-10).
Haben Sie "freie" Schadenfreiheitsklassen z.B. von einem abgemeldeten Fahrzeug? Bitte teilen Sie uns zur Berechnung die Schadenfreiheitsklassen (keine Prozente) mit. Die Prozente helfen uns bei einer Berechnung leider nicht, da bei einem Fahrzeug- und/oder Versichererwechsel die Jahre übertragen werden und nicht die Prozente.
Quads, die kleinen vierrädrigen Fahrzeuge für Gelände und Straße, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in Deutschland. Damit können je nach Bauart bis zu drei Personen gemeinsam unterwegs sein. Die Einsatzgebiete sind dabei sehr unterschiedlich. Als Spaß- und Sportmobil, für den Einsatz bei der Bergrettung, als Arbeitsfahrzeug in der Landwirtschaft oder auch als Militärfahrzeug.
Um mit einem Quad, zum Teil auch ATV genannt, auf öffentlichen Straßen unterwegs sein zu dürfen, muss eine Kfz Haftpflicht, auch Quad Versicherung genannt, abgeschlossen sein. Diese Regelung gilt wie auch für Autos und Motorräder.
Wenn das Quad bei der Zulassungsstelle zugelassen werden soll, wird das Vorhandensein einer Versicherung mit Hilfe der sog. elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB) geprüft. Diese erhalten Sie bei uns per E-Mail oder ggf. auch direkt am Telefon. Wie gut die Leistungen oder der Preis sind, interessiert dabei die Zulassungsstelle nicht. Sie prüft nur, ob der Mindestschutz der Kfz Haftpflicht vorhanden ist. Denn sollte etwas passieren, soll weder der Schadenverursacher zeitlebens mit hohen Schadensersatzansprüchen belastet sein, noch Geschädigte nicht bestmöglich unterstützt werden können.
Wie bereits erläutert, ist der Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung für das Quad gesetzlich vorgeschrieben. Trotz des vorgegebenen Mindestschutzes sind erhebliche Zusatzleistungen, z.B. mit höheren Deckungssummen, und enorme Einsparpotentiale möglich.
Darüber hinaus kann zusätzlich eine Kaskoversicherung - Teilkasko oder Vollkasko - abgeschlossen werden. Bei der Teilkasko werden beispielsweise auch Schäden durch Naturgewalten, wie Hagelschäden, von der Versicherung erstattet. Auch der Diebstahl des Quads ist mit der Teilkasko eingeschlossen. Mit dem Abschluss einer Vollkasko sind darüber hinaus unter anderem auch Schäden am eigenen Quad durch selbst verschuldete Unfälle mitversichert.
Viele Quadbesitzer fahren nicht das ganze Jahr über. Wenn schlechte Wetterverhältnisse herrschen, beispielsweise Nässe und Laub im Herbst oder auch Schnee und Eis im Winter, lassen viele aus Sicherheitsgründen das Quad lieber stehen.
Wer bereits weiß, dass das Quad z.B. im Dezember und Januar auf jeden Fall nicht genutzt werden soll, kann über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Es gilt dann jedoch einige wichtige Dinge zu beachten. Das Quad darf dann z.B. nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden. Genauere Informationen dazu erläutern wir Ihnen gerne am Telefon.
Quad ist nicht gleich Quad. Es kommt wegen seiner Vielseitigkeit inzwischen in zahlreichen Varianten und Einsatzgebieten vor. Dementsprechend gibt es unterschiedliche Varianten der Hersteller und beliebt sind auch Umbaumaßnahmen für die individuellen Vorstellungen der Besitzer. Neben der Gefährdung der Betriebserlaubnis und des Führerscheins bleibt die Versicherung im Schadensfall unter Umständen leistungsfrei.