Motorrad Saisonkennzeichen

Geltungszeitraum vom Motorrad Saisonkennzeichen

Das Motorrad Saisonkennzeichen ist auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt, der zwischen 2 und 11 Monaten liegt. Falls ein Halter den Zeitraum ändern möchte, ist eine förmliche Änderung des Zeitraums der Zulassung notwendig.

Kennzeichenbeschriftung beim Motorrad Saisonkennzeichen

Neben den Angaben eines herkömmlichen Kennzeichens weist das Motorrad Saisonkennzeichen Angaben zum Zulassungszeitraum auf. Dieser ist rechts auf der Seite des Nummernschildes angeordnet. Die Zahl oben zeigt den Monat des Beginn, während die Zahl unterhalb des Strichs das Ende des Zulassungszeitraums an.

Versicherungsschutz von Motorrad Saisonkennzeichen

Wenn der Zeitraum vom Motorrad Saisonkennzeichen abgelaufen ist, muss ab 1.11. das Motorrad stehen bleiben. Es hat dann keine vollwertige Motorradversicherung mehr und ist nicht mehr berechtigt am Straßenverkehr teilzunehmen. Darüber hinaus gibt es auch keine Absicherung mehr in der Motorradhaftpflicht.

Voller Schutz besteht beim Motorrad Saisonkennzeichen nur während des Zeitraums der Zulassung! Fahrten außerhalb dieser Zeit werden mit einem Bußgeld von ca. 50 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft. Auch droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer trotzdem eine Tour unternimmt, hat auch nur eine eingeschränkte Absicherung. Denn im Falle eines Unfalls muss der eigene Schaden in vollem Umfang selbst getragen werden. Kommen andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert der Versicherer zwar auch bei einem Saisonkennzeichen, nimmt aber den Halter des Motorrads für den Schaden in Regress.

Außerhalb des Zeitraums der Zulassung von Motorrad Saisonkennzeichen hat das Motorrad eine Ruheversicherung, um den vereinbarten Versicherungsschutz zu erhalten. Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Halter verpflichtet, das Motorrad in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einen geschlossenen Hofraum) abzustellen und es außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu benutzen. Verletzen der Halter diese Pflicht, ist der Versicherer möglicherweise leistungsfrei.

Achtung, die Änderung des Zeitraums der Saison durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) und neue Kennzeichenschilder.

Auch das Parken auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen mit abgelaufenem Motorrad Saisonkennzeichen ist verboten und teuer. Es ist mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und drei Punkten ins Flensburg zu rechnen. Außerdem besteht die Gefahr des kostenpflichtigen abschleppens. Ein Motorrad Saisonkennzeichen ist daher nicht immer die optimale Lösung. Muss für die Zeit ohne Zulassung ein Stellplatz angemietet werden, reduziert sich die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung.

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