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Versicherungsumfang in der Motorradversicherung
von motorrad-versicherung-online.de
Motorrad Haftpflichtversicherung in der Motorradversicherung
Wer motorisiert auf Straßen fährt, muss eine Kfz-Haftpflicht haben. Diese gesetzliche Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor.
Im Straßenverkehr gilt die Regel: Kommt es zum Unfall ist der verursachende Fahrer von Auto oder Motorrad unbegrenzt zu Schadenersatz verpflichtet. Weil dabei die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld am Unfall trägt.
Bei der Motorrad Haftpflichtversicherung dürfen Versicherer Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich jedoch auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Diese liegt in Deutschland bei 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Die Motorrad Haftpflichtversicherung versichert Sie gegen berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls auch juristisch für Sie ab. Der Versicherer zahlt dabei immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Es ist sinnvoll höhere Summen zu vereinbaren, da diese in der Regel nur geringe Aufschläge auf die Prämie bedeuten.
Kaskoversicherung für Motorräder
Zu unterscheiden sind Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung in der Motorradversicherung. Berechnen Sie hier mit dem Tarifrechner zum Motorrad Versicherungsvergleich Ihren Beitrag!
Die Teilkaskoversicherung zur Motorradversicherung
versichert den Wert des Motorrads bei Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung zur Motorradversicherung
übernimmt darüber hinaus die Kosten für Unfall- und Vandalismusschäden des Motorrads. Sie ist daher wichtig für teure und neue Motorräder. Der Abschluss einer Motorradkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Motorrad Haftpflichtversicherung freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem nicht oder nur mit geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
✔ Bitte beachten Sie unsere verbesserten Bedingungen für die Motorradversicherung
Geltungsbereich und versicherte Personen in der Motorradversicherung
Der Geltungsbereich der Motorrad Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäische Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören. Das sind z.B. die kanarischen Inseln und die Azoren. Diese Regelung kann bei der Motorradkaskoversicherung abweichen.
Im Rahmen der Kraftfahrzeugversicherung sind folgende Personen versichert:
der Versicherungsnehmer
der Halter des Fahrzeuges
der Eigentümer
der Fahrer
die Insassen des Autos.
Wichtig zu beachten: Bei einem selbst verschuldeten Unfall ist mit Ausnahme des Fahrers auch der Beifahrer des Motorrads von der Motorrad Haftpflichtversicherung des Motorrad Eigentümers geschützt
Haben Sie noch Fragen zum Motorradversicherungsvergleich?
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