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SF-Klassen / Schadenfreiheitsklassen in der Motorradversicherung
Genau wie bei der Versicherung für das Auto werden auch Motorräder in Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Dies gilt sowohl bei der Motorrad Haftpflicht als auch der Motorradvollkaskoversicherung.Der Schadenfreiheitsrabatt in der Motorradversicherung gibt Auskunft über tatsächlich gefahrene schadenfreie Jahre. Diese werden in einen Prozentsatz umgerechnet, der die Versicherungsprämie festlegt. Daher ist der Schadenfreiheitsrabatt eine Vergünstigung der Prämie, deren Höhe abhängig ist von der Anzahl der Jahre ohne Schaden. Je länger schadenfrei, desto günstiger der prozentuale Wert des Schadenfreiheitsrabattes. Eine Einschränkung: Es zählen nur Jahre ohne Schaden, bei denen das Motorrad auf den eigenen Namen versichert war.
Die unten aufgeführten Tabellen geben einen Überblick zur Motorradversicherung. Dies sind die aktuellsten Verbandsempfehlungen zu den Schadenfreiheitsklassen. Diese sind jedoch nicht bei allen Versicherern einheitlich. Prozentsätze können deshalb bei den einzelnen Verträgen variieren. Schauen Sie dazu bitte in den Bedingungen Ihrer Motorradversicherung nach.
Krafträder | Motorräder
| Schadenfreiheitsklasse (SF) bzw. Schadenklasse(S und M) | Beitragssätze in % | |
| Haftpflichtversicherung | Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) |
|
| SF8 | 35 | - |
| SF7 | 40 | - |
| SF6 | 40 | - |
| SF5 | 45 | - |
| SF4 | 45 | - |
| SF3 | 50 | 55 |
| SF2 | 55 | 75 |
| SF1 | 60 | 80 |
| SF1/2 | 70 | 85 |
| 0 | 100 | 100 |
| M | 120 | - |
Kleinkrafträder | Leichtkrafträder | Leichtkraftroller
| Schadenfreiheitsklasse (SF) bzw. Schadenklasse(S und M) | Beitragssätze in % | |
| Haftpflichtversicherung | Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) |
|
| SF3 | 45 | 55 |
| SF2 | 60 | 75 |
| SF1 | 65 | 80 |
| SF1/2 | 70 | 85 |
| 0 | 100 | 100 |
In der Regel wird Ihre Motorradversicherung bei Verlauf ohne Schaden zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres um eine Stufe günstiger in der Prämie.
Sollte jedoch ein Schaden eingetreten sein, wird Ihre Motorradversicherung zu Beginn des neuen Versicherungsjahres nach einer festgelegten Tabelle zurück gestuft.
Relevant ist das Jahr, in dem der Schaden dem Versicherer gemeldet wird. Dieses muss nicht unbedingt mit dem Jahr des Schadens identisch sein. Es bestehen für die Motorrad Haftpflicht und die Motorradvollkaskoversicherung unterschiedliche Rückstufungssätze. Diese entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
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