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Saisonkennzeichen in der Motorradversicherung
Seit dem 1. März 1997 existiert das Saisonkennzeichen. Falls der Halter sein Motorrad nicht das ganze Jahr nutzen möchte, braucht er nicht zwei Mal zur Zulassungsstelle, um es vorübergehend stillzulegen oder anzumelden. Der Motorradfahrer spart Zeit und Gebühren; die Behörde Verwaltungsaufwand.Geltungszeitraum eines Saisonkennzeichen zur Motorradversicherung
Das Saisonkennzeichens ist in einem festgelegten Zeitraum gültig. Dieser muss zwischen zwei und elf Monaten liegen und kann nicht erweitert werden. Falls ein Halter das Motorrad länger nutzen möchte, ist eine förmliche Änderung des Zeitraums der Zulassung notwendig.
Kennzeichenbeschriftung
Das Saisonkennzeichen weist neben den Angaben eines herkömmlichen Kennzeichens Angaben zum Zulassungszeitraum auf. Dieser ist auf der rechten Seite des Kennzeichens angeordnet, beispielsweise vom 1. März bis zum 30. September. Die Zahl oberhalb des Strichs zeigt den Monat des Beginns an. Analog gibt die Zahl unterhalb des Strichs das Ende des Zulassungszeitraums wider.
Anwendbare Vorschriften
Für das Saisonkennzeichen gelten sämtliche Vorschriften wie für das normale Kennzeichen auch. Der einzige Unterschied liegt im beschränkten Geltungszeitraum des Kennzeichens.
Saison ist Saison
Saisonkennzeichen für Motorräder haben meist ein Ende der Zulassung im Oktober. In diesem Fall muss ab 1.11. das Motorrad stehen bleiben. Es hat dann keine gültige Berechtigung mehr für den öffentlichen Straßenverkehr. Darüber hinaus gibt es auch keinen Versicherungsschutz mehr in der Haftpflicht des Motorrads.
Berechnen Sie hier über den Motorradversicherungsvergleich auch Ihr Saisonkennzeichen
Versicherungsschutz in der Motorradversicherung für Saisonkennzeichen
Achtung: Voller Versicherungsschutz besteht nur während des Zeitraums der Zulassung! Fahrten außerhalb dieser Zeit werden mit einem Bußgeld von ca. 50 Euro und drei Punkten in Flensburg bestraft. Auch droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wer trotzdem eine Tour unternimmt, hat auch weniger Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls muss der eigene Schaden in vollem Umfang selbst getragen werden. Kommen andere Verkehrsteilnehmer zu Schaden, reguliert die Motorradhaftpflicht zwar, nimmt aber den Versicherungsnehmer für den Schaden in Regress.
Außerhalb des Zeitraums der Zulassung hat das Motorrad eine Ruheversicherung, um den vereinbarten Versicherungsschutz zu erhalten. Während der Dauer der Ruheversicherung ist der Halter verpflichtet, das Motorrad in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz (z.B. einen geschlossenen Hofraum) abzustellen und es außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht zu benutzen. Verletzen der Halter diese Pflicht, sind Versicherer möglicherweise leistungsfrei.
Prämie über den Tarifrechner zum Motorrad Versicherungsvergleich bei Saisonkennzeichen
Bei Saisonkennzeichen gibt es mehrere Berechnungsgrundlagen für den Beitrag zur Motorradversicherung. Einige Versicherer berechnen die Prämie nach reell genutzten Tagen im Jahr. Andere nutzen einen Kurzzeittarif, der bei sechs Monaten Laufzeit ca. 75 % der Jahresprämie kostet. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote von Versicherungen zu vergleichen. Eventuell lohnt sich die beschränkte Gültigkeit nicht.
Achtung:
Die Änderung des Zeitraums der Saison durch den Halter erfordert eine neue Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte) und neue Kennzeichenschilder.
Auch das Parken auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen mit abgelaufenem Kennzeichen ist verboten und teuer. Es ist mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und drei Punkten ins Flensburg zu rechnen. Außerdem besteht die Gefahr des kostenpflichtigen abschleppens. Ein Saisonkennzeichen ist daher nicht immer die optimale Lösung. Muss für die Zeit ohne Zulassung ein Stellplatz angemietet werden, reduziert sich die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung.
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